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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2927/08

Datum:
20.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2927/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0520.6A2927.08.00
 
Schlagworte:
Entlassung Beamtenverhältnis auf Probe
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Studienrätin z.A., die sich mit ihrer Klage gegen eine dienstliche Beurteilung und ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 35.000,00 € festgesetzt.

 
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