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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2903/09

Datum:
17.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2903/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0617.6A2903.09.00
 
Schlagworte:
Dienstunfähigkeit Amtsarzt Facharzt Zusatzuntersuchung Psychiatrie Beweisvereitelung Verfahrensfehler Amtsermittlung Aufklärung
Leitsätze:

Der Dienstherr darf die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten darauf stützen, dass dieser sich ohne hinreichenden Grund weigert, sich einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen und vom Dienstherrn zulässigerweise angeordneten fachärztlichen Zusatzuntersuchung zu unterziehen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 65.000 € festgesetzt.

 
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