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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2596/07

Datum:
19.04.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2596/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0419.6A2596.07.00
 
Schlagworte:
Dienstliche Belange Teilzeitbeschäftigung Sabbatjahr Blockmodell
Leitsätze:

Dienstliche Belange, die dem Antrag des Beamten auf Teilzeitbeschäftigung (hier: im Sabbatjahr-Modell) entgegengehalten werden können, sind alle organisatorischen und personalwirtschaftlichen Aspekte, die das dienstliche Interesse an der sachge-mäßen und reibungslosen Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgabe be-treffen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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