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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2506/07

Datum:
13.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2506/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0913.6A2506.07.00
 
Schlagworte:
Versetzung in den Ruhestand Polizeidienstunfähigkeit Allgemeine Dienstunfähigkeit Laufbahnwechsel Personalrat Gleichstellungsbeauftragte
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage eines Polizeiobermeisters gegen seine Versetzung in den Ruhestand

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Zurruhesetzungsverfügung des Polizeipräsidiums B. vom 25. Januar 2005 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung L. vom 1. Juni 2005 werden aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläge¬r vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf bis zu 35.000,00 € festgesetzt.

 
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