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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 246/08

Datum:
05.10.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 246/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1005.6A246.08.00
 
Schlagworte:
Dienstpflichtverletzung Schaden Kausalität
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage eines Polizeikommissars, der sich gegen seine Heranziehung zum Schadensersatz wegen einer Dienstpflichtverletzung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.045,64 Euro festgesetzt.

 
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