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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2453/09

Datum:
11.10.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2453/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1011.6A2453.09.00
 
Schlagworte:
Kriminalhauptkommissar dienstliche Beurteilung Begründung Leistungsstillstand
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminalhauptkommissars, der sich mit seiner Klage gegen seine dienstliche Beurteilung wendet.

Zu den Anforderungen an die Begründung gemäß Nr. 8.1 Abs. 2 BRL Pol a.F.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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