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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2355/09

Datum:
02.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2355/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0602.6A2355.09.00
 
Schlagworte:
Schulleiter Lehrer Beurteilung Leistungsbericht Ruhestand
Leitsätze:

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass ein im Ruhestand befindlicher Schulleiter in Ermangelung eines aktuellen Schulleiters an der Schule, die der zu beurteilende Kläger vertretungsweise leitet, für die Erstellung eines Leistungsberichtes gem. Nr. 2.3 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Studienseminaren herangezogen wird.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

 
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