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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 224/08

Datum:
27.04.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 224/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0427.6A224.08.00
 
Schlagworte:
Polizeikommissar Schwerbehinderung Laufbahnwechsel Polizeidienstfähigkeit Polizeivollzugsdienst Polizeivollzugsbeamter
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines schwerbehinderten Polizei-kommissars, der sich mit seiner Klage gegen die Feststellung seiner Polizeidienstunfähigkeit wendet.

Zum Verständnis des § 194 Abs. 1 und 3 LBG NRW a.F. unter Berücksichtigung von Nr. 15.3 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Innenministeriums vom 14. November 2003 – 25-5.35.005/03, SMBl.NRW.203030) - wie Senatsbeschluss vom 13. November 2006 - 6 B 2086/06 -.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5.000,-- € festgesetzt.

 
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