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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2199/09

Datum:
27.08.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2199/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0827.6A2199.09.00
 
Schlagworte:
Kriminalhauptkommissar Beurteilung Begründung Leistungsstillstand Beurteilungsbeiträge
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines Kriminalhauptkommissars gegen seine dienstliche Beurteilung.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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