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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2142/08

Datum:
18.10.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2142/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1018.6A2142.08.00
 
Schlagworte:
Einstweiliger Ruhestand Kommunalisierung Umweltverwaltung Personaleinsatzmanagement PEM Selbstbindung Verwaltungspraxis Organisationsermessen
Leitsätze:

Aufgrund der aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitenden Selbstbindung des beklagten Landes besteht ein Anspruch des Beamten, dass über seinen Antrag auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 39 LBG NRW a. F. (jetzt: § 31 BeamtStG) nach Maßgabe der vom Dienstherrn geübten Verwaltungspraxis ermessensfehlerfrei entschieden wird.

 
Tenor:

Die Berufungen werden zurückgewiesen.

Der Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt.

 
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