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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2055/09

Datum:
30.04.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2055/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0430.6A2055.09.00
 
Schlagworte:
Polizeimeister Beamter auf Probe Entlassung Dienstvergehen außerdienstlich Straftaten
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines Polizeibeamten auf Probe gegen seine Entlassung wegen außerhalb des Dienstes unter Alkoholeinfluss begangener Straftaten (Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung) und sonstiger durch Aggressivität und Unbeherrschtheit geprägter Verhaltensweisen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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