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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2053/09

Datum:
12.10.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2053/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1012.6A2053.09.00
 
Schlagworte:
Polizeikommissar dienstliche Beurteilung Beurteilungsbeitrag Berücksichtigung
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeikommissars, der sich mit seiner Klage gegen seine dienstliche Beurteilung wendet.

Zur Verpflichtung zur Erstellung von Beurteilungsbeiträgen sowie zu deren Berücksichtigung (Nrn. 3.6 sowie 9.1 BRL Pol a.F.)

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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