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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 19/08

Datum:
12.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 19/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0512.6A19.08.00
 
Schlagworte:
Polizeikommissarin freie Heilfürsorge Krankenhausbehandlung Kostenübernahmeerklärung
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Polizeikommissarin, die mit ihrer Klage die Übernahme von Kosten einer Krankenhausbehandlung aus Mitteln der freien Heilfürsorge begehrt.

Ein Anspruch des Polizeivollzugsbeamten auf Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung aus Mitteln der freien Heilfürsorge gemäß § 6 FHVOPol setzt eine rechtzeitig vorgelegte Kostenübernahmeerklärung voraus.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge-lehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert auch wird für das Zulassungsverfahren auf 8.958,72 € festgesetzt.

 
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