Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1932/09

Datum:
10.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1932/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0610.6A1932.09.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz Beförderung Beurteilung Rechtsmittel Widerspruch Primärrechtsschutz
Leitsätze:

Unterlässt der Beamte schuldhaft die (zeitnahe) Einlegung eines Widerspruchs gegen eine von ihm für rechtswidrig gehaltene Beurteilung, die Grundlage einer Auswahlentscheidung zu seinen Lasten wird, steht dies nach dem in § 839 Abs. 3 BGB enthaltenen Rechtsgedanken einem Schadensersatzanspruch wegen verspä-teter Beförderung entgegen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank