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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1906/10

Datum:
09.12.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1906/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1209.6A1906.10.00
 
Schlagworte:
Regelbeurteilung Gesamturteil Beurteilungsmaßstab Vergleichsgruppe Richtsätze Abweichungsbegründung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeikommissars auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen eine dienstliche Beurteilung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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