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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1703/08

Datum:
17.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1703/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0617.6A1703.08.00
 
Schlagworte:
Dienstunfähigkeit Teildienstfähigkeit Teilleistungsfähigkeit Vollschichtigkeit Anderweitige Verwendung Amtsarzt Privatgutachten Privatarzt
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Verwaltungsamtmanns auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet

Zu den Anforderungen an die Feststellung der anderweitigen Verwendungsmöglichkeit (§ 45 Abs. 3 LBG NRW a.F.) und der begrenzten Dienstfähigkeit (§ 46 Abs. 1 LBG NRW a.F.) bei einer psychischen Erkrankung

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwert-festsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 45.000 € fest-gesetzt.

 
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