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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 159/09

Datum:
30.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 159/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0630.6A159.09.00
 
Schlagworte:
Lehrerin Schule Fürsorgepflicht Schutzpflicht Beistandspflicht Ermessen Sachverhalt Aufklärung Feststellungsklage Rechtsverhältnis Subsidiarität Vorbefassung Verfahrensmangel Akteneinsicht
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Lehrerin, die nach einem eskalierten Konflikt an einer Grundschule, der von einer überzogenen Presseberichterstattung begleitet wurde, mit ihrer Klage öffentliche Erklärungen der Bezirksregierung, die Feststellung von Verstößen gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung und gegen die Fürsorgepflicht sowie die Gewährung von Schadensersatz begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 25.000 € festgesetzt.

 
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