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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1313/08

Datum:
06.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1313/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0906.6A1313.08.00
 
Schlagworte:
Entlassung Beamtenverhältnis auf Probe Gesundheitliche Eignung Erkrankung Behinderung Diskriminierung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer psychisch erkrankten Lehrerin auf Zulassung der Berufung, die sich mit ihrer Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wendet.

Zum Begriff der Behinderung im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG des Rates in Abgrenzung von einer „bloßen“ Erkrankung.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 EUR festgesetzt.

 
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