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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 114/10

Datum:
18.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 114/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0518.6A114.10.00
 
Schlagworte:
Kriminalkommissar Dienstzimmer Feststellungsinteresse Rehabilitationsinteresse
Leitsätze:

Mangels Feststellungsinteresses erfolglose Klage eines Kriminalkommissars, mit der die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuweisung eines anderen Dienstzimmers nach Erledigung der Maßnahme begehrt wird.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- € festgesetzt.

 
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