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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 E 538/10

Datum:
02.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 E 538/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0602.5E538.10.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Verwei-sungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. April 2010 wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdever-fahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

 
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