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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 E 302/10

Datum:
25.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 E 302/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0525.5E302.10.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. Fe¬b-ruar 2010 geändert. Dem Kläger wird für das Klage-verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Q. aus Wuppertal beige¬ord¬net.

Außergerichtliche Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 
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