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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 66/10

Datum:
03.03.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 66/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0303.5B66.10.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Dezember 2009 geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 7038/09 (VG Köln) gegen die Ordnungsverfügung des An-tragsgegners vom 21. September 2009 wird hinsicht-lich der Anordnung, umsturzgefährdete Bäume zu beseitigen, wiederhergestellt, hinsichtlich der hierauf bezogenen Androhung der Ersatzvornahme ange¬ordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 4.000,- Euro festgesetzt.

 
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