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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 150/10

Datum:
10.02.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 150/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0210.5B150.10.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Februar 2010 geändert.

Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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