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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 699/08

Datum:
27.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 699/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0527.5A699.08.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 28. Januar 2008 ist wirkungslos.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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