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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 506/09

Datum:
13.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 506/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0713.5A506.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 374/08
 
Tenor:

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14. Januar 2009 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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