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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 298/09

Datum:
11.08.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 298/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0811.5A298.09.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Be-trags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 11.140,-- Euro festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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