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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 1750/08

Datum:
11.03.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 1750/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0311.4B1750.08.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die aufschie-bende Wirkung der Klage 1 K 7077/08 gegen die die Zwangsgeldfestsetzung des Antragsgegners vom 28. Oktober 2008 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird - unter Änderung der Streitwertfestset-zung in dem angefochtenen Beschluss - für das Verfahren in beiden Instanzen auf 22.500 Euro festgesetzt.

 
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