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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 293/10

Datum:
22.04.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 293/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0422.2B293.10.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antrag-stellerin vom 28. Juli 2009 (9 K 4926/09) gegen den Zurückstellungsbescheid des Antragsgegners vom 7. Juli 2009 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah¬ren auf 59.925,-- Euro festgesetzt.

 
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