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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 1562/09

Datum:
20.05.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 1562/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0520.2A1562.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 7462/08
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt, als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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