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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 1419/09

Datum:
09.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 1419/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0909.2A1419.09.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Ver¬waltungsgerichts Minden vom 28. April 2009 wird zugelassen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klageanträge zu 1. und 2. richtet.

Soweit er sich gegen die Abweisung des Klagean¬trags zu 3. richtet, wird der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbe¬halten.

 
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