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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 D 28/09.AK

Datum:
09.12.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 D 28/09.AK
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1209.20D28.09AK.00
 
Tenor:

Der Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 12. Februar 2008 ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutrei-benden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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