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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 682/09

Datum:
09.12.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 A 682/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1209.20A682.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 7 K 1036/08
 
Tenor:

Das angegriffene Urteil wird geändert.

Die beiden Heranziehungsbescheide des Beklagten vom 4. April 2008 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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