Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 2705/08

Datum:
01.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 A 2705/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0601.20A2705.08.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Der Bescheid des Beklagten vom 8. November 2007 wird aufgehoben.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens so¬wie die bis zur Entscheidung über den Zulas¬sungsantrag angefallenen Kosten des zweit¬instanzlichen Verfahrens trägt der Kläger zur Hälfte. Im Übrigen trägt der Beklagte die Kosten.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungs¬schuldner darf die Vollstreckung durch Sicher¬heitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betra¬ges abwenden, wenn nicht der jeweilige Voll¬streckungsgläubiger vor der Vollstreckung Si¬cherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank