Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 58/10

Datum:
12.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 58/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0712.1B58.10.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung die Besetzung der im Justizministerial-blatt NRW 2009 Nr. 10 vom 15. Mai 2009 ausge-schriebenen Stelle "Sozialamtmann/ frau – Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes – bei dem Land¬gericht T. " mit dem Beigeladenen so lange untersagt, bis der Antragsgegner über die Stellenbe¬setzung im Verhältnis zwischen Antragstellerin und Beigeladenem unter Beachtung der Rechtsauffas¬sung des beschließenden Senats erneut entschieden hat.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank