Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 884/10

Datum:
13.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 884/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0713.19B884.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 25 L 1720/09
Leitsätze:

Ein Rechtsanwalt, dem das Gericht ein Schriftstück nach § 174 ZPO gegen Empfangsbekenntnis zustellt, ist nicht befugt, die mit der Zustellung beginnende Rechtsmittelfrist durch Vordatierung oder Rückdatierung des Eingangsdatums willkürlich zu verlängern oder zu verkürzen.

 
Tenor:

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rügeverfah¬rens.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank