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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 112/10

Datum:
01.04.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 112/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0401.19A112.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 K 295/09
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. 12. 2009 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge wer-den gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfah¬ren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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