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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 471/09

Datum:
14.01.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 471/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0114.18B471.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 1698/08
Schlagworte:
Diskriminierungsverbot Aufenthaltsrecht
Normen:
ARB Art. 10 Abs. 1; EMA/Marokko Art. 40 Abs. 1; EMA/Tunesien Art. 64 Abs. 1
Leitsätze:

Aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Kahveci C 152/08 - lässt sich kein weites Verständnis der Diskriminierungsverbote in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80, Art. 40 Abs. 1 EMA/Marokko und Art. 64 Abs. 1 EMA/Tunesien im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt entnehmen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever-fahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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