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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 432/10

Datum:
14.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 432/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0614.18B432.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 L 153/10
Schlagworte:
Freizügigkeit passive Dienstleistungsfreiheit Eheschließung Dänemark
Normen:
AEUV Art. 56; AEUV Art. 21; AufenthG § 28 Abs. 1
Leitsätze:

Zur Frage eines gemeinschaftsrechtlich begründeten Aufenthaltsrechts des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen wegen einer in Dänemark erfolgte Eheschließung

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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