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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 1643/09

Datum:
17.03.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 1643/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0317.18B1643.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 10 L 537/09
Schlagworte:
Dänemark Eheschließung Aufenthaltserlaubnis
Normen:
AufenthG § 30; AufenthV § 39 Nr. 3
Leitsätze:

Das Fehlen einzelner Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland (hier in Dänemark) begründet für sich gesehen nicht schon berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit der Eheschließung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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