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Oberverwaltungsgericht NRW, 17 A 346/07

Datum:
22.06.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 A 346/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0622.17A346.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 3926/05
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer wird abgewiesen. Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 21. Juni 2004 auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit über den 31. Oktober 2006 hinaus unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge tragen der Kläger und der Beklagte je zur Hälfte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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