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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 614/10

Datum:
08.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 614/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0708.16B614.10.00
 
Tenor:

Die Beschwerden des Antragstellers und des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23. April 2010 werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu drei Vierteln, der Antragsgegner zu einem Viertel.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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