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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1339/10

Datum:
22.10.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1339/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1022.16B1339.10.00
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ver¬sagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Be¬schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. September 2010 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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