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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 528/10

Datum:
05.10.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 A 528/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1005.15A528.10.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt der Schlussentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 476.940 Euro festgesetzt.

 
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