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Oberverwaltungsgericht NRW, 14a A 540/09

Datum:
28.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14a. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14a A 540/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0728.14A.A540.09.00
 
Tenor:

Soweit der Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Das angegriffene Urteil ist insoweit unwirksam.

Der Antrag im Übrigen wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt von den Kosten des Antragsver-fahrens sieben Achtel, der Beklagte ein Achtel.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird bis zur beiderseitigen teilweisen Erledigungserklärung auf 1.043.514,38 Euro festgesetzt, für die Zeit danach auf 767.140,29 Euro.

 
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