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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 E 144/10

Datum:
30.09.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 E 144/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0930.14E144.10.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf einen Betrag in der Wertstufe bis 2.500 Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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