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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 C 410/09

Datum:
27.01.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 C 410/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0127.13C410.09.00
 
Leitsätze:

In Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die vorläufige Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität betreffen, besteht Anlass, von dem Grundsatz der vorherigen Antragstellung bei der Behörde abzuweichen.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. No-vember 2009 aufgehoben. Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

 
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