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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 C 407/09

Datum:
26.01.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 C 407/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0126.13C407.09.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. November 2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde¬verfah-ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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