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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 C 268/10

Datum:
12.10.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 C 268/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:1012.13C268.10.00
 
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag nach § 123 VwGO auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität ohne vorherigen Antrag auf Zulassung zum Studium innerhalb der Kapazität.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. September 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die An-tragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfah¬ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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