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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 C 264/10

Datum:
09.07.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 C 264/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0709.13C264.10.00
 
Tenor:

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Be-schlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. April 2010 werden auf Kosten der jeweiligen Antragsteller zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren auf jeweils 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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