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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 6/10

Datum:
17.02.2010
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 6/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2010:0217.13B6.10.00
 
Leitsätze:

1. Ein Pferd ist seuchenverdächtig, wenn es nach der sog. Komplementbindungs-reaktionsmethode positiv auf Rotz (Malleus) getestet worden ist.

2. Die Anordnung einer Malleinaugenprobe ist eine geeignete tierseuchenrechtliche Maßnahme zum Nachweis von Rotz. Sie gilt bisher weltweit als der sensibelste, zuverlässigste und spezifischste Test zur Ermittlung dieser Tierseuche.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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